
Was erwartet mich?
Die Jägerprüfung ist in drei Teilprüfungen gegliedert, in die Schriftliche -, die Mündliche - und die Schießprüfung. Im Regelfall erfolgt die Abnahme der Prüfungen an drei separaten Tagen, was Ihnen die Möglichkeit gibt sich nochmals besser vorzubereiten.
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Prüfung
Damit Sie wissen was Sie in der Jägerprüfung und der damit verbundenen Ausbildung erwartet, haben wir für Sie eine Übersicht der einzelnen Prüfungsinhalte erstellt. Darüber hinaus klären wir Sie über die genauen Abläufe der bevorstehenden Prüfungen auf und erläutern Ihnen wie Sie diese erfolgreich bestehen.
Wir prüfen im Bundesland Brandenburg​​
Fach 1 - Wildarten
mögliche Testfrage: Wieviel Tage vergehen in der Regel beim Rothirsch vom Abwerfen des alten Geweihes bis zum Fegen des neuen Geweihes? a) ca. 200 Tage b) ca. 80 Tage c) ca. 140 Tage
Fach 2 - Naturschutz
mögliche Test-Frage: Wie kann man eine Forstkultur am sichersten vor Verbiss schützen? a) durch engen Pflanzenabstand b) durch Zäunung c) durch Witterung
Fach 3 - Waffentechnik
mögliche Testfrage: Eine Jungjägerin entscheidet sich beim Kauf einer Büchse für ein elegantes, leichtes Gewehr. Womit hat sie beim Schuss zu rechnen? a) mit einem stärkeren Rückschlag b) mit einem lauten Mündungsknall c) mit einem geringerem Rückschlag
Fach 4 - Jagdtrieb
mögliche Testfrage: Welcher der nachfolgend genannten Hunde wird zur Baujagd verwendet? a) Deutscher Jagdterrier b) Kleiner Münsterländer c) Deutsch - Langhaar
Fach 5 - Wildkrankheiten
mögliche Testfrage: Auf welche Krankheit können vergrößerte Hoden der Feldhasen hindeuten? a) Kokzidiose b) Aktionomykose c) Brucellose
Fach 6 - Rechtliche Vorschriften
mögliche Testfrage: Wo ist das Reiten im Wald zulässig? a) auf Waldwegen und -brandwundstreifen b) im Wald darf überall geritten werden c) auf allen Wegen
Ablauf
schriftliche Prüfung
Während des schriftlichen Teils der Jägerprüfung werden ihnen 170 Fragen aus den sechs vorhergegangenen Prüfungsfächern gestellt. Von diesen Prüfungsfragen, sind je Fach 15 Fragen durch Ankreuzen und 10 Fragen durch freies ausschreiben der Antwort zu bearbeiten. Um die Prüfung zu absolvieren wird Ihnen eine Zeitrahmen von 150 Minuten vorgegeben. Nach Prüfungsende wird dann mittels eines Punkte-Schlüssels Ihre Note für diesen Prüfungsteil ermittelt.
mündliche Prüfung
Sowohl die schriftliche als auch die mündliche Prüfung bedienen sich der Fragen aus dem Prüfungsfragenkatalog des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Das hat für Sie den Vorteil, dass kein zusätzlicher Lernaufwand für die mündliche Prüfung entsteht und Sie denselben Stoff für beide Prüfungen lernen können. Auch während des mündlichen Teils der Jägerprüfung werden Sie in allen fünf Fächern geprüft. Für jedes Fach sind dabei 20 Minuten Prüfzeit angesetzt, also in Summe eine Prüfungsdauer von 125 Minuten. Es werden für jedes Fach individuelle Schulnoten vergeben, die am Ende Ihre Gesamtnote ergeben.
Schießprüfung
Die Schießprüfung ist in drei Teile gegliedert, das Schießen mit der Büchse und der Flinte. Während der Prüfung kann der Prüfungsausschuss Frauen und Männern ab 55 Jahren das Schießen aus dem Voranschlag zu genehmigen. Sollten Sie einen Schießprüfungsteil nicht bestehen, so haben Sie die Möglichkeit diesen einmalig sofort zu wiederholen.  ​ Schießen mit der Büchse auf die DJV-Wildscheibe - Rehbockscheibe 100 Meter sowie -Trap Wurfscheiben geradeaus - Fünf Schuss stehend oder sitzend, ab Kal. .222 Rem - Auf eine Schussentfernung von 100 Meter, eine Mindestleistung von 26 Ringen Laufender Keiler - Fünf Schuss ab Kal. .222 Rem - Auf eine Schussentfernung von 50 Metern, müssen mindestens drei Treffer in den Ringen fünf bis zehn getroffen werden ​ Flintenschießen Trap - zehn Wurftauben, von denen mindestens vier getroffen werden müssen - Doppelschüsse sind erlaubt ​
Prüfungsergebnis
Ihre Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn Sie trotz Wiederholungsversuchs die Schießprüfung nicht erfolgreich ablegen konnten, oder Sie während der Waffenhandhabung gegen eine der geltenden Sicherheitsvorschriften verstoßen haben. Darüberhinaus dürfen Sie in keinem Teilfach die Note 6 erzielen, oder im Gesamtergebnis der schriftlichen und der mündlich-praktischen Prüfung in einem der Fachgebiete unter der Note 4 liegen.
